Sistiaga, D. S.: Einige Bemerkungen zu Urteil, Wahrheit und Sein beim Kant der Nova Dilucidatio. In: Ostium, roč. 13, 2017, č. 4.
Some Remarks regarding Judgement, Truth and Being in Kant’s Nova Dilucidatio
This paper intends to shed light on Kant’s conception of judgement as presented in his Nova Dilucidatio. Since he never revised his particular theory of judgment throughout his life, what will become of utmost importance regarding his three Critiques, we maintain that this constant of Kant’s thought predetermines to a large degree his development towards his Transcendental Philosophy. The identification of this core constant of his philosophy allows us to expose the limitations and problems inherent in this specific conception of judgment and thereby to expose the weak point underlying Kant’s thought, showing that a critique of the Critique has to be essentially a critique of Kant’s conception of judgement.
Keywords: Kant, Transcendental Philosophy, Theory of Judgement, Truth, Metaphysics, Leibniz, Crusius
Dieser Artikel stellt einige Behauptungen zur entscheidenden Funktion des Urteils in Kants Philosophie auf, die dieser bereits 1755 vertrat und welche er nicht nur nie ändern oder infrage stellen sollte, sondern die bereits die Voraussetzungen und Matrix vorgeben, in deren Rahmen Kant auf die Kritik der reinen Vernunft als Untersuchung des Urteils kommen musste.[1]
Schon aus der Erläuterung der ersten Proposition der Nova Dilucidatio, die besagt, dass es „einen EINZIGEN, unbedingt ersten, allgemeinen Grundsatz für alle Wahrheiten“ nicht gebe, geht eine Ansicht Kants hervor, die für diesen auch noch später von zentraler Bedeutung bleiben sollte, nämlich die, wonach Wahrheit immer Funktion eines Urteils sei.[2] Im Kontext der hier behandelten Schrift geht Kant so weit zu behaupten, dass einem affirmativen Urteil ein anderer Typus der Wahrheit zugrunde läge als einem negativen Urteil, weshalb er in dieser Schrift die Wahrheit über die Qualität des Urteils bestimmt betrachtet. Diese Annahme, gepaart mit der Auffassung, dass ein erster Grundsatz einfach sein müsse, sprich nicht aus mehreren Bestandteilen bestehen dürfe, verhindere Kant zufolge die Möglichkeit eines ersten und einzigen Grundsatzes aller Wahrheiten, denn dieser könne aufgrund seiner Einfachheit nie für die Gesamtheit aller Wahrheiten aufkommen, da diese sowohl affirmativer als auch negativer Natur seien und somit mindestens zweier Grundsätze bedürften.[3]
Vorerst sei nur darauf hingewiesen, dass diese Wahrheitstheorie in doch entscheidenden Punkten von der leibnizschen abweicht. Für Leibniz ist etwas wahr, wenn das Prädikat im Subjekt enthalten oder mit diesem identisch ist. Nun ist eine gewisse Form der Identität bei Kant, was die analytischen Wahrheiten angeht sowieso, aber auch was später die synthetischen betreffen wird, notwendige Bedingung derselben (die Suche nach dem Einheitsgrund letzterer wird bekanntlich die Kritik zu beantworten suchen). Identität, um etwas vorzugreifen, ist bei Kant allerdings nur hinreichende, nie zureichende Bedingung, was die Erweiterungsurteile betrifft. Wahrheit selbst, allerdings, wie die Nova Dilucidatio gezeigt hat, ist bei Kant im Kontext der Untersuchung der Gesetze „unserer Verstandes“ nur in einem Urteil zu finden, welches die Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat bejaht oder verneint, weswegen es bei Kant zwei verschiedene Wahrheitstypen gibt, wo es bei Leibniz nur eine Form der Wahrheit gibt, dafür aber die Methode zwei Weisen der Analyse kennt (finit, infinit).[4] Damit koppelt Kant Wahrheit an das Urteil und damit an ein urteilendes Subjekt. Ohne das bejahende oder verneinende Subjekt gibt es bei Kant keine Wahrheit. Kant verfügt also schon sehr früh über die (idealistische) Überzeugung, wonach Wahrheit ultimativ vom urteilenden Subjekt abhängig sei (wobei das Urteilssubjekt am Ende der Nova Dilucidatio natürlich infiniter Art ist, nämlich Gott).[5]
Manfred Frank hat auf den Einfluss Rousseaus bezüglich Kants transzendentaler Deduktion hingewiesen, wo die Kategorien bekanntlich aus den verschiedenen Urteilsformen der Logik abgeleitet werden.[6] Wie sich gezeigt hat, vertritt Kant diese Auffassung schon zu Beginn seiner akademischen Laufbahn, wenn auch sicherlich unter anderen Rahmenbedingungen. Gegenüber Frank, der behauptet, bei Rousseau sei „Wahrheit […] eine Eigenschaft nicht von Gegenständen, sondern von Urteilen“[7], ist allerdings der Text von Rousseau geltend zu machen, der eindeutig sagt: „Je sais seulement que la vérité est dans les choses et non pas dans mon esprit qui juge, et que moins je mets du miens dans les jugemens que j’en porte, plus je suis sûr d’approcher de la vérité […].“[8]
Bei Rousseau ist Wahrheit damit weder abhängig noch Funktion von Urteilen. Entscheidende Elemente, wie die aktive Rolle des Subjekts bei der Verbindung von Vorstellungen sowie die Betonung der Frage nach dem Zugang zur Außenwelt und eine damit verbundene Präferenz für die Sinneswahrnehmung, die für den kritischen Kant wichtig werden, sind bei Rousseau also durchaus zu finden – die Auffassung, wonach Wahrheit vom Urteil abhinge allerdings nicht. Zudem bezieht sich Kants Äußerung, die Frank für seine Interpretation in Beschlag nimmt, überhaupt nicht auf Kants Wahrheitsauffassung. Die in den nachgelassenen Bemerkungen zu den Beobachtungen über das Gefühl des Schönen und Erhabenen zu findende Stelle dreht sich um Kants Haltung gegenüber dem „Pöbel“, die durch Rousseau eine dezidiert emanzipatorische Wende erfuhr, weshalb Kant also sagen konnte, Rousseau habe ihn „zurecht gebracht“.[9]
Den Schritt also hin zur Dependenz der Wahrheit vom Urteilssubjekt – der, ex post gesehen, durchaus als entscheidende Weichenstellung hin zu Kants späterem, finiten Subjektivismus (gegenüber dem infiniten der Nova Dilucidatio) gedeutet werden kann – scheint Kant ohne Rousseau gemacht zu haben (darauf wird später, anlässlich Kants „kopernikanischer Wende“ zurückzukommen sein). Damit aber ist Franks Betonung des rousseauschen Einflusses – vor allem in Bezug auf die Deduktion der Kategorien – doch zu revidieren, wenngleich bei Rousseau andere Elemente vorliegen, die Kant später auch weiterdenken wird – nur das entscheidende eben nicht. Zumal Kants Rousseauverehrung auf die Mitte der 60er Jahre zu datieren ist, die prägende und bestimmende Rolle des Urteils aber bereits zur Mitte der 50er Jahre nachgewiesen ist.[10]
Diesem Urteil muss bei der Interpretation von Kants Texten unbedingt Rechnung getragen werden. Es erweist sich bereits in frühen Texten als Element, bei dem es sich, soweit wir das überblicken, um eine Konstante des kantischen Denkens handelt. In diesem Zusammenhang seien uns noch zwei kleinere allgemeine Bemerkung zum Urteil bei Kant gestattet, die es als weiteres Schlüsselelement zur Auslegung des kantischen Korpus zu beachten gilt. Fundamentaler als die Trennung zwischen logischem und Realgrund ist die Rolle des Urteils aber nicht, was die Unterteilung des Urteils in zwei Arten eben gemäß dieser Grundunterscheidung Kants betrifft, wie diese, sich auf § 815 von Baumgartens Metaphysica (der über die Perfektion Gottes handelt) beziehende Notiz klar zeigt:
„Alle Urtheile sind logisch oder real. Die letzte sind von der Existentz und könen, wenn sie die absolute nothwendigkeit betreffen, nicht durch den Satz des Wiederspruchs erkannt werden.“[11]
In diesem Lichte betrachtet ist die Kritik Kants an seiner Lesart des ontologischen Beweises, falls es jemals jemand so aufgefasst haben sollte, natürlich mitnichten mit einem Zweifel an der Existenz Gottes verbunden. Ganz im Gegenteil: Weil die Existenz des absolut Notwendigen außer in ihrer Realität außer allem Zweifel steht, kann der ontologische Beweis nicht funktionieren, weil er vermeintlich über das Prinzip vom Widerspruch funktioniert, was nicht so sicher ist. Denn wenn es außerhalb des Absoluten nichts geben kann, dann auch nichts, womit es in ein Widerspruchsverhältnis gesetzt werden kann – doch dazu an anderer Stelle mehr.
Hier sollte der Fokus mehr auf der Rigorosität liegen, mit welcher Kant die crusiussche Unterscheidung in aller Strenge durchzieht, aber auch, dass er von der Möglichkeit „realer Urteile“ ausgeht, der letztgenannte Begriffskomplex bei näherem Betrachten allerdings recht merkwürdig erscheint. Handelt es sich um ein Urteil über die Realität? Aber worin läge dann der Unterschied zum bloß logischen Urteil, das als solches ja auch über die Realität (in ihrer Allgemeinheit) urteilen kann? Worin als besteht das Merkmal eines solche „realen Urteils? Ist es das göttliche, die Realität konstituierende Urteil, das „Es-Werde“? Die Frage ist hier nicht zu beantworten, soll aber als solche auch nur lediglich den Fokus auf die etwas merkwürdige Funktion des Urteils bei Kant legen, die sich hier bereits Geltung verschafft hat. Die übergeordnete Stellung, die das Urteil bei Kant spielt (man vergleiche nur die Aufteilung von Jäsches Logik mit der Einteilung der Kritik), lässt es uns für angebracht erscheinen, die Definition des Urteils, die Kant in besagter Kompilation gibt, gleichsam als gewissen Wink zunächst einmal lediglich in der Raum zu stellen:
„Ein Urtheil ist die Vorstellung der Einheit des Bewußtseins verschiedener Vorstellungen oder die Vorstellung des Verhältnisses derselben, sofern sie einen Begriff ausmachen.“[12]
Das heißt aber, dass Kant, indem er dem Urteil eine konstitutive Funktion zuspricht beziehungsweise diese implizit andeutet, seine Auslegungen immer vor dem Hintergrund eines Bewusstseins, eines Urteilssubjekts, formulieren muss, dessen Gegenstand Vorstellungen ausmachen, was er bekanntlich auch tun wird. Dieser Aspekt mag dem Kenner trivial anmuten, aber oft sind es die einfachen Bestimmungen oder Annahmen, die am schwersten auszumachen sind, weil sie Grund und nicht Oberfläche ausmachen, weswegen wir sie hier von Beginn an hervorheben, zumal Kant ohnehin ein Denker der Abstammung ist, der alles entfalten will, was er von Beginn an in die Prämissen gelegt hat, weshalb dieses frühe Deutlichmachen der Grundannahmen Kants uns nur helfen kann und soll, die Entwicklung seines Denkwegs nachzuvollziehen, der sich als so entscheidend für die spätere Konstitution des philosophischen Feldes erweisen sollte. Neben dem Hinweis auf die Rolle des Urteils, aus dem sich ex post gesehen, bereits die Limitierung des Gegenstandsbereichs der Erkenntnis (durch Urteile) auf das Phänomenale abgezeichnet findet, gilt es auf einige ontologische Annahmen, die Kant in der hier besprochenen Schrift zu tätigen scheint, einzugehen.
Die Nova Dilucidatio soll eine kurze Erhellung der drei fundamentalen metaphysischen Grundsätze darstellen: der Prinzipien der Identität, des Widerspruchs und des bestimmenden Grundes, also keine dezidiert ontologische Abhandlung, zumal es in ihr auch um die Frage der Vereinbarkeit eines metaphysischen Weltsystems und menschlicher Freiheit geht. Im Zuge der hiesigen Fragestellung ist es nicht nötig, eine exakte Darstellung der Entwicklung der kantischen Ontologie zu liefern, da zur Entwicklung der hiesigen Argumentationsführung eine klare und unstrittige Feststellung ausreichen sollte, vor deren Hintergrund Kants Philosophieren unbedingt gesehen werden muss – nämlich die Annahme, dass es mehrere Substanzen geben müsse.
Im dritten und letzten Abschnitt der Ausführung führt Kant seinen eigenen Worten zufolge „zwei neue Grundsätze […] nicht unbeachtlicher Bedeutung für die metaphysische Erkenntnis“[13] ein: Den „Satz der Aufeinanderfolge“ und den „Satz des Zugleichseins“, mit denen er, Rosenkranz zufolge, dem Satz des Grundes eine „größere Bestimmtheit und Fruchtbarkeit zu geben suchte“[14]. Ersterer lautet wie folgt: „Substanzen können eine Veränderung nur erfahren, sofern sie mit anderen verknüpft sind; ihre wechselseitige Abhängigkeit bestimmt die beiderseitige Veränderung des Zustandes.“[15] Da das Hauptaugenmerk hier nicht auf einem Vergleich der Gemeinsamkeiten und Differenzen des frühen Kant mit Leibniz liegt, sei auch nur kursorisch darauf hingewiesen, dass Kants offensichtlich gegen Leibniz’ Monadologie gerichtetes Argument nur unter der Voraussetzung der Annahme einer absoluten Zeit im Verbund mit einer Vielheit sich reziprok beeinflussenden Substanzen gedacht werden kann, mithin unter bereits für sich recht voraussetzungsvollen Prämissen.
Nur ist Kants Argument ganz unabhängig von etwaigen Vorannahmen als solches überhaupt nicht praktikabel. Die interne Bestimmtheit der Monaden, die keine externe Form der Determination erlaube, führe, so Kant, zu Widersprüchen respektive der verschiedenen monadischen Bestimmungen, da eine spätere und teilweise Neubestimmung dieser nur im teilweisen Widerspruch zu ihrer vorherigen Bestimmtheit stehen würde. Deshalb müsse die Veränderung von außen und damit von einer anderen Substanz herkommen.[16] Nun weiß aber Kant selbst, dass Widersprüchlichkeit nur bei Gleichzeitigkeit gegeben ist, weshalb es zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitpunkten keinen Widerspruch geben kann, womit das Argument natürlich als Randnotiz zur Seite gelegt werden muss.
An dieser Stelle ist es unabdingbar, sich die schon erwähnte Wahrheitstheorie Leibnizens in Erinnerung zu rufen, denn die Theorie der fensterlosen Monaden, die in keinem kausalen Zusammenhang miteinander stehen, ist eine Folge der leibnizschen Wahrheitstheorie, wonach Wahrheit im Enthaltensein des Prädikats im Subjekt besteht und weshalb die Monaden nur aus einem internen oder immanenten Grund zur Veränderung bestimmt werden können.[17] Denn wie die klassische aristotelische Logik besagt, auf deren Boden sowohl Kant als auch Leibniz argumentieren, kann man keine Substanz von einer anderen Substanz prädizieren (sofern diese eben nicht identisch sind – versteht sich).[18]
Kants Beharren auf dem Phänomen der Zeit oder der Veränderbarkeit, worin sich gewiss seine naturwissenschaftlich-empiristische Ader ausdrückt, zwingt ihn deshalb dazu, nicht nur mit Leibniz und gegen Spinoza einen Substanzenpluralismus anzunehmen, sondern auch dazu gegen Leibniz die Möglichkeit einer intersubstanziellen Beeinflussbarkeit zu postulieren. Daraus ergibt sich als Konsequenz, dass Kant, was den Bereich der Realität im Gegensatz zum Bereich der Logik angeht, unmöglich an der leibnizschen Wahrheitstheorie festhalten kann. Im Folgendem wird es ersichtlich werden, warum diese Konsequenz aus einem der beiden „Grundsätze metaphysischer Erkenntnis […] die aus dem Satz des bestimmenden Grundes fliessen“[19], die Kant als seine eigene Errungenschaft betrachtet, für die weitere Entwicklung des kantischen Denkens in Bezug auf das Prinzip vom Grund noch von zentralen Bedeutung sein wird. Der zweite Grundsatz, der des „Zugleichseins“, wird hier nur am Rande behandelt, zumal das Prinzip vom Grund zumindest auf den ersten Blick primär eines der Folge (ob zeitlich-kausal oder logisch) und nicht der Simultanität ist.[20]
Im nächsten Abschnitt werden die hier hervorgehoben Probleme der Veränderbarkeit von Substanzen anhand von weiteren Schriften und Notizen, die zumindest schemenhaft möglichst die komplette Zeitspanne bis zu Veröffentlichung der Kritik abdecken sollen, präzisiert, um zu einem besseren Verständnis der Problematik zu gelangen, die Kant bewegte, aber auch, um notwendiges Material zum Beantworten der hier gestellten Ausgangsfrage zu sammeln.
Davor sei aber noch auf einen besonderen Sachverhalt eingegangen: den „Satz der Folge“. Interessanterweise versucht Kant zu zeigen, dass der Satz der Folge, nach dem jeder Grund eine Folge haben müsse, nicht aus dem Satz des bestimmenden Grundes abgeleitet werden könne – zumindest was Seinsgründe angeht (für Erkenntnisgründe lässt er diesen Satz gelten).[21] Zunächst lässt Kant nur anklingen, warum dies der Fall sei. Und zwar aufgrund der Unveränderlichkeit der Substanzen, die eine „Fruchtbarkeit ins Unendliche“ nicht gestatte.[22] Wie die Ausführungen zum „Satz des Zugleichseins“ darlegen, meint Kant damit nichts anderes, als dass die Unmöglichkeit der intersubstanziellen Beeinflussung es verhindere, dass aus einer Ursache eine Folge folgen könne, mit der Substanz A Substanz B verändere. Die Beeinflussung werde nur durch eine Verbindung (Synthese würde er später sagen) im Verstand Gottes ermöglicht. Dieser okkasionalistische Ansatz in Kants Theorie der Beziehung zwischen Substanzen und Gott ist daher auch der Grund, warum er den Satz der Folge verneinen muss.
Zwei Punkte müssen hier festgehalten werden, auch wenn sie nicht unmittelbar weiterverfolgt werden können. Erstens: Zunächst mag es unerheblich erscheinen, ob man das Prinzip vom Grund, wie in der Regel üblich, im Anschluss an Descartes und Leibniz so formuliert, dass man vom Gegebenen auf eine Ursache oder Grund schließt, oder ob man vom Grund her die Folge denkt, so wie man dies bei Spinoza, vorzüglich in dessen Ethik, artikuliert, aber vor allem auch durchexerziert sieht.[23]
Abgesehen davon, dass Kant das Prinzip der Folge wegen seines Substanzpluralismus nicht oder nur eingeschränkt akzeptieren kann, ist es doch nicht leicht zu sehen, wie man das Prinzip vom Grund affirmieren kann und dabei gleichzeitig die Formulierung, die seiner Bedeutung am ehesten gerecht wird, indem die Priorität des Grundes vor der Folge gewahrt wird, negieren kann. Beginnt man hingegen bei der Folge, mag es kein Zufall sein, dass allein schon die Priorisierung des Erkenntnisgrundes, als dem, das zuerst gegeben oder zugänglich ist, gegenüber dem eigentlichen Grund (hier auf das Erkenntnisverhältnis gerichtet), dazu führen oder verführen kann, den Realgrund oder den ontologisch vorrangigen Grund zu vernachlässigen, bzw. vom Erkenntnisgrund abzuschneiden, zumal der vorgängige Grund eben nicht gegeben ist und auf ihn nur geschlossen werden kann, obwohl er doch der Folge Grund ist.[24] Zweitens: Im nach-folgenden Zitat sehen wir die Kombination der Implikationen des Substanzenpluralismus, konfrontiert mit der Wahrheitstheorie des Königsbergers, der Wahrheit als Ergebnis eines Urteils auffasst, am Werke (hier eines unendlichen Verstandes):
„Da alle Substanzen, sofern sie in demselben Raum befaßt sind, in einer wechselseitigen Gemeinschaft stehen, so kann man von daher die wechselseitige Abhängigkeit in Bestimmungen, die allgemeine Wirkung der Geister auf die Körper und der Körper auf die Geister verstehen. Aber weil keine Substanz das Vermögen hat, andere von ihr verschiedene durch dasjenige, was ihr selbst innerlich zukommt, zu bestimmen (wie bewiesen wurde), sondern dies nur kraft der Verknüpfung geschieht, durch die sie in der Vorstellung des unendlichen Wesens verbunden sein dürften, beziehen sich zwar alle Bestimmungen und Veränderungen, die in jeder beliebigen angetroffen werden, immer auf Äußeres, aber der eigentliche sogenannte physische Einfluss ist ausgeschlossen, und es besteht eine allgemeine Harmonie der Dinge. Aber dennoch entsteht daraus nicht jene vorherbestimmte des Leibniz […].“[25]
Weit ist Kant also, was das Programm der Synthese zwischen, plakativ gesprochen, Newton und Leibniz, den Naturwissenschaften und der Metaphysik, nicht gekommen. Durch die gemeinsame Verortung der Substanzen im Raum bestünde zwar eine „wechselseitige Gemeinschaft“, die aber aufgrund der Autonomie selbiger allerdings keinen „physischen Einfluss“ (influxus physicus) aufeinander haben können, weshalb sie letztlich eben nicht in Gemeinschaft stehen, sondern in der „Vorstellung eines unendlichen Wesens verbunden sein dürften“.
Kant, der den Konjunktiv selten verwendet, steht am Ende der „Neuen Erhellung“ – die vielmehr eine Entwicklung der Problematik ist, der sich Kant im Folgenden zuwenden wird – also selbst ein wenig im Dunkeln. Hier scheint der „physische Einfluss“ zwar „ausgeschlossen“, aber dass es ihn nach Ansicht Kants geben muss, steht außer Frage, worauf auch das „dürfte“ hindeutet, das der Alternativlösung eine gewisse Dürftigkeit attestiert. Kant ist überzeugt, dass es den Einfluss gibt, nur kann er ihn im Rahmen des Leibnizianismus natürlich nicht denken. Dass er dabei an der Auffassung festhält, derzufolge es mehrere Substanzen geben kann, denen, ganz der klassischen Bestimmung nach, Autonomie zukommen müsse, es also eine Autonomie auch des Geschöpften geben müsse, wird Kants Suche nach dem Realgrund, dem metaphysischen Prinzip des influxus physicus, nachhaltig vorherbestimmen.
In diesem Sinne konnte Kant eigentlich auch nur auf die Frage des letzten Realgrundes aller Dinge kommen: Gott. Nicht nur, weil jeder Realgrund am Ende auf Gott zurückgeführt werden muss, sondern auch, weil der Akt der Schöpfung schlechthin der Akt der Realverursachung ist, Kant sich diesen womöglich als Akt des Intellekts vorgestellt hat, wie obige Passage andeutet, also als Akt des bestimmenden, nicht des reflektierenden Urteils, ist die Beschäftigung mit der Gottesfrage nur konsequent, wenn es um die Suche nach einem Einheitsgrund der Metaphysik und der Wissenschaften geht. Die Vermutung liegt nahe, dass Kant im Akt der göttlichen Schöpfung das Muster sieht, aus dem per Analogie womöglich eine Erklärung für die finite Realverursachung zu ziehen sei. Um den physischen Einfluss, den Möglichkeitsgrund des influxus zu erkunden, wird Kant der Frage nach der Beziehung zwischen dem Grund aller Möglichkeit und der Wirklichkeit nachgehen, denn der physische innerweltliche Einfluss muss aus Gott stammen, in ihm begründet sein, weshalb in den Spuren desselben der Forschungsgrund zur Genetik der Kausalität liegen muss.
Allein weil es die Schöpfung gibt, muss es Verursachung geben. Kant weiß, was es alles geben muss. Nur, wie diese Intuitionen zu begründen sind, das weiß er nicht und wird es nie wissen. Versucht hat er es bis an sein Lebensende, wie das Opus postumum zeigt, auf das wir hier nur verweisen können.[26] In der Forschung scheint Konsens zu herrschen, dass er dort an den hier aufgeworfenen Fragen der sogenannten „vorkritischen“ Periode wieder anknüpft, was letztlich nur noch deutlicher den rein negativen Charakter des Kritizismus aufzeigt, beziehungsweise, dass die Kritik nie den Endpunkt der Metaphysik, sondern ihren Anfangspunkt markieren sollte, was allzu oft vergessen wird.[27]
B i b l i o g r a p h i e
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B e m e r k u n g e n
[1] Dieser Artikel beruht auf einem Kapitel meiner Dissertation: SISTIAGA, S. D.: Das Prinzip vom Grund bei Kant und Meillassoux. Über Anfangs- und Ungründe des post-metaphysischen Denken. Univerzita Karlova 2017.
[2] Vgl. KANT, I.: Neue Erhellung der ersten Grundsätze metaphysischer Erkenntnis. In: WEISCHEDEL, W. (Hrsg.): Vorkritische Schriften bis 1768. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2005. Werke in sechs Bänden, Bd. 1, S. 409 [Hervorhebung im Original].
[3] Vgl. ebd. S. 409 – 411.
[4] Ebd., S. 421: „Wir stellen vielmehr, da es zwei Arten von Wahrheiten gibt, für diese zwei auch einen bejahenden und einen verneinenden ersten Grundsatz auf.“ Aufgrund der Wichtigkeit der Aussage zitieren wir das Original: „Postremo propositioni negativä potissimum in regione veritatum primas demandare et omnium caput ac firmamentum salutare, quis est, cui non duriusculum et aliquanto etiam peius quam paradoxon videatur, cum non pateat, cur negativa veritas prä affirmativa hoc iure potita sit? Nos potius, cum sint bina veritatum genera, bina ipsis etiam statuimus principia prima, alterum affirmans, alterum negans (PND, AA 01: 391.11-16).“
[5] Vgl. LONGUENESSE, B.: Kant’s Deconstruction of the Principle of Sufficient Reason. In: The Harvard Review of Philosophy. 2001, Bd. 9, Nr. 1, S. 70.
[6] FRANK, M.: Kants Grundgedanke. In: Auswege aus dem Deutschen Idealismus. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag 2007, S. 181 – 182: „Auf die Grundeinsicht seiner transzendentalen Deduktion ist Kant nicht von selbst gekommen. Er verdankte sie […] dem Savoyardischen Vikar von Rousseau […]. Vielleicht dachte Kant auch an dieses Stück, als er schrieb: «Rousseau hat mich zurecht gebracht» (AA XX, 44 [Frank verweist hier auf: BRANDT, R.: Rousseau und Kant. In: KERVEGAN, J.-F., MOHNHAUPT, H. (Hrsg.): Wechselseitige Beeinflussungen und Rezeptionen von Recht und Philosophie in Deutschland und Frankreich. Influences et réceptions mutuelles du droit et de la philosophie en France et en Allemagne. Drittes deutsch-französisches Symposion vom September 1999 in La Bussière/Dijon. Frankfurt am Main: Klostermann 2001]).“
[7] Vgl. FRANK, Kants Grundgedanke, S. 174.
[8] ROUSSEAU, J.-J.: Profession de foi du Vicaire savoyard. Paris: Folio 2010, S. 409 [Paginierung nach der Ausgabe der Émile im Folio-Verlag: ROUSSEAU, J.-J. Émile ou De l’éducation. Paris: Folio 1995].
[9] GSE, AA 02: 44: „Ich bin selbst aus Neigung ein Forscher. Ich fühle den gantzen Durst nach Erkentnis u. die begierige Unruhe darin weiter zu kommen oder auch die Zufriedenheit bey jedem Erwerb. Es war eine Zeit da ich glaubte dieses allein könnte die Ehre der Menschheit machen u. ich verachtete den Pöbel der von nichts weis. Rousseau hat mich zurecht gebracht. Dieser verblendende Vorzug verschwindet, ich lerne die Menschen ehren u. ich würde mich unnützer finden wie den gemeinen Arbeiter wenn ich nicht glaubete daß die Betrachtung allen übrigen einen Werth ertheilen könne, die rechte der Menschheit herzustellen [Hervorhebung im Original].“
[10] IRRLITZ, G.: Kant Handbuch: Leben und Werk. Stuttgart: J. B. Metzler 2015, S. 32: „In der Mitte der 60er Jahre trieb Kant mit Rousseau fast einen Kult (für weiterführende Literaturhinweise, siehe ebd.).“
[11] Refl. AA 17: 302, R 3814, Datierung bei Adickes unsicher (womöglich 1764 – 1768).
[12] Log, AA 09: 101.
[13] KANT, Neue Erhellung, S. 407.
[14] ROSENKRANZ, K.: Geschichte der Kant’schen Philosophie. Hrsg. v. Steffen Dietzsch. Berlin: Akademie-Verlag 1987, S. 117.
[15] KANT, Neue Erhellung, S. 489; PND, AA 01: 410.18-20: „Nulla substantiis accidere potest mutatio, nisi quatenus cum aliis connexae sunt, quarum dependentia reciproca mutuam status mutationem determinat.“
[16] Kants „Beweis“ geht so: „Angenommen, eine einfache Substanz sei, aus der Verknüpfung mit anderen gelöst, für sich allein da; so sage ich, daß es für sie keine Veränderung ihres inneren Zustandes geben kann. Denn da die inneren Bestimmungen, die der Substanz schon zukommen, durch innere Gründe gesetzt sind, so muß man, wenn man eine andere Bestimmung hinzutreten lassen will, auch einen anderen Grund setzen, aber da in den inneren sein Gegenteil liegt und nach der Voraussetzung kein äußerer Grund hinzukommt, ergibt sich offensichtlich, daß er jenem Seienden nicht beigelegt werden kann. Dasselbe auf andere Art. Alles, was durch einen bestimmenden Grund gesetzt wird, das muß zugleich mit ihm gesetzt sein; denn daß das Begründete nicht gesetzt sei, wenn der bestimmende Grund gesetzt ist, ist ungereimt. Demnach muß mit allem dem, was in einem Zustand einer einfachen Substanz bestimmend ist, schlechtin alles Bestimmte zugleich sein. Weil aber Veränderung die Aufeinanderfolge von Bestimmungen ist, oder dort ist, wo eine Bestimmung entsteht, die vorher nicht gewesen ist, und folglich das Seiende zum Gegenteil einer ihm selbst zukommenden Bestimmung bestimmt wird, kann sie nicht durch das geschehen, was sich in der Substanz innerlich findet. Wenn sie also geschieht, muß sie aus einer äußeren Verknüpfung hervorgehen (KANT, Neue Erhellung, S. 489 – 491.”) [Hervorhebung im Original].”
[17] Leibniz bringt den Zusammenhang dieser seiner Wahrheitsauffassung sehr schön in einem Brief an Arnauld vom Juni 1686 auf den Grund: „Et c’est ce qu’Aristote et l’école veuillent signifier, en disant: praedicatum inesse subjecto. C’est aussi à quoy revient cet Axiome, nihil est sine causa, ou plus tost nihil est cujus non possit reddi ratio, c’est à dire toute verité de droit ou de fait, peut estre prouvée à priori en faisant voir la liaison du predicat et du sujet. Quoyque le plus souvent il n’appartienne qu’à Dieu de connoistre distinctement cette connexion, sur tout en matieres de fait, que les esprits finis ne connoissent qu’à posteriori et par experience (Leibniz an Antoine Arnauld, Juni 1686, A II ii [Hervorhebung im Original]).”
Michael Wolffs Kritik am Programm der Begriffsanalyse bei Leibniz kann diese nur als naiv bezeichnen, weil er ihr Fundiertsein im Realen vernachlässigt, das bei Leibniz Fundamental ist. Generell gehen wir mit Wolff nicht mit, weil er im Anschluss an Kant epistemologische Argumente (gegen die wir hier anschreiben) gegen Leibniz ins Spiel bringt, die gegen rationalistische Erkenntnismethoden gerichtet sind, und weil überdies mit der hypostasierten Widersprüchlichkeit von Hegel dieses leibnizsche Begründungsprogramm überarbeiten will, dabei aber vergisst, dass der Widerspruch, wie Kant in De mundi… sagt, auch bloß epistemische Kategorie ist. Letztlich geht Wolff, obwohl er gegenüber Kant sehr kritisch eingestellt ist, doch mit dessen „kopernikanischer Wende“ mit, was aber nichts daran ändert, dass sein Aufsatz zum Besseren gehört, was im letzten Jahrhundert zum Prinzip vom Grund geschrieben wurde: Vgl. WOLFF, M. Der Satz vom Grund, oder: Was ist philosophische Argumentation. In: Neue Hefte für Philosophie. 1986, Bd. 26.
[18] Vgl. Arist. Cat., De int.
[19] Vgl. KANT, Neue Erhellung, S. 489.
[20] Letztlich mag es wohl doch eines der Simultanität sein, auf der Ebene des Ganzen oder sub specie aeternitatis. Im endlichen Verstand offenbart sich die Kausalitätsfolge allerdings erst über die zeitliche Abfolge. Kant wird in der Kritik auf das Phänomen der Gleichzeitigkeit von Ursache und Wirkung zurückkommen, das auf dem Boden des hier ohnehin grundlegenden Problems der Frage nach dem Verhältnis des Kontinuierlichen und des Diskontinuierlichen fußt. Wir werden darauf zurückkommen.
[21] Vgl. KANT, Neue Erhellung, S. 483.
[22] Vgl. ebd.
[23] Vgl. SPINOZA, B.: Ethik in geometrischer Ordnung dargestellt. Lateinisch – Deutsch. Übers. u. hrsg. v. Wolfgang Bartuschat. Hamburg: Felix Meiner Verlag 2015.
[24] Graham Harman sieht das Proprium der nachkantischen Philosophie denn auch nicht so sehr im Korrelationismus, sondern in der Frage des Zugangs: „Most recent philosophy in the continental tradition can safely be described as a Philosophy of Access to the world. Concurring with the spirit of Žižek’s principle that “Kant was the first philosopher,” it assumes that the human-world gap is the privileged site of all rigorous philosophy. This remains true even when (or especially when) it denies any unbridgeable gap between these two poles, making them mutually co-determining (HARMAN, G.: The Quadruple Object. Zero Books 2011, Kap. Speculative Realism).
[25] KANT, Neue Erhellung, S. 505.
[26] OP AA 21 u. 22.
[27] Vgl. IRRLITZ, Kant Handbuch, S. 471 – 476.
Sergey David Sistiaga, M.A.
Univerzita Karlova
Fakulta humanitních studií
E-Mail: sergeydavidsistiaga@posteo.de